Überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall!

Unfallgeschädigte haben in Deutschland ein ganzes Bündel von Rechten. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt. Nehmen Sie diese in Anspruch! Im Zweifelsfall ist die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt immer richtig.


Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall :

Ersatz der Kosten,
die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung notwendig sind.  


Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt,
den Sie zur Rechtsberatung auf Kosten des Schädigers hinzuziehen.  


Gutachtenerstellung durch einen neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen
zur genauen und zuverlässigen Bestimmung Ihres Sachschadens.  


Kostenerstattung für das Abschleppen
Ihres fahruntüchtigen Fahrzeugs.  


Nutzung eines Mietwagens,
der in Typ und Klasse Ihrem Fahrzeug entspricht.  

 

Freie Wahl 
der Reparaturwerkstatt, des Gutachters(!) und des Rechtsanwalts sowie der Autovermietung.  

 

Ausgleich der merkantilen Wertminderung,
d.h. der Versicherer muss dem Geschädigten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges vor dem Unfall und dem Wiederbeschaffungswert nach der Reparatur ersetzen.


Weiterhin haben Sie das Recht auf :

Kostenübernahme einer Vollkasko-Versicherung Ihres Mietwagens,
sofern das beschädigte Auto ebenfalls vollkaskoversichert ist.

 

Anspruch auf Nutzungsentschädigung
für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Totalschaden bis zum Ankauf eines Ersatzfahrzeuges, falls Sie auf einen Mietwagen verzichten. Die Höhe des Betrages ermitteln wir oder Ihr Anwalt. Der Anspruch entfällt, falls Sie durch eine unfallbedingte Verletzung in dieser Zeit nicht in der Lage sind, einen PKW zu führen - es sei denn, Ihr Fahrzeug wurde schon vor dem Unfall von einem oder mehreren Familienangehörigen mitbenutzt.  

 

Auszahlung der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis,
d.h. Sie können auf die Reparatur des Fahrzeuges verzichten oder eine Reparatur in Eigenregie durchführen. Die Reparaturkosten können dann in der im Gutachten ermittelten Höhe abgerechnet werden, sofern die Totalschadensgrenze nicht überschritten ist (siehe Mehrwertsteuer).

 

Erstattung der Umrüstkosten,
wenn Sie das Ersatzauto entsprechend dem verunfallten Fahrzeug umrüsten, z.B. Umbau bzw. Montage einer Anhängerkupplung, Radioanlage usw. Kostenerstattung aller Sachgegenstände, die im Zusammenhang mit dem Unfall beschädigt wurden, wie Kleidung und transportierte Gegenstände, z.B. Fotoausrüstung.

 

Erstattung einer Kostenpauschale
von 20,00 - 30,00 Euro für Telefon- oder sonstige Auslagen.

Zusätzlich zur Kostenpauschale werden bei Aufstellung und Vorlage der Belege die Nebenkosten erstattet, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, z.B. Reisekosten, Porti usw.  

Sie haben das Recht, Vorschläge, Ratschläge und Anweisungen der gegnerischen Versicherung abzulehnen.